Betriebsurlaub
alle gesetzlichen Feiertage
16.12. – 31.12.2024
Geltungsbereich und allgemeines
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Hundeliebeheute (HLH), vertreten durch Gwen Erdelbrock, Kaninchenbergweg 33, 23564 Lübeck und dem Auftraggeber, im Folgenden als Halter bezeichnet. HLH erbringt sämtliche Dienstleistungen im Bereich Hundetraining und Dogwalking auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. HLH behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung.
Jeder Halter ist dazu verpflichtet, für seinen Hund eine gültige private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch für Schäden einsteht die im Hundetraining oder während des Dogwalkings eintreten. Sollte die Haftpflichtversicherung auftretende Schäden nicht übernehmen, haftet in jedem Fall der Halter. Es dürften ausschließlich gesunde Hunde am Training/ Dogwalking teilnehmen. Läufige Hündinnen können nicht am Dogwalking teilnehmen. Gwen Erdelbrock ist vor Beginn der Dienstleistung über eventuelle Krankheiten oder Läufigkeiten zu informieren.
1. Erfolgsgarantie
Der Halter erhält im Rahmen des Trainings Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Erfolg hängt in hohen Maße vom Halter, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund ab. HLH übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Training vermittelten Inhalte, versichert haben, diese nach bestem Wissen und Gewissen dem Halter näher zu bringen. HLH Übernimmt keinerlei Haftung an Personen-, Sach-, und/oder Vermögensschäden die durch Anwendung und/oder Ausführung der gezeigten Übungen entstehen. Der Halter hat etwaige Begleitpersonen über diesen Haftungsausschluss zu informieren.
2. Vertragsangebot und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung zu einem Angebot von HLH bietet der Halter verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung ist bindend für den Halter und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Trainingsangebotsgebühr, die sich aus den jeweils gültigen Preislisten ergibt. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch HLH zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten die AGB´s von HLH als anerkannt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Homepage (www.hundeliebeheute.de) und mündlich bekanntgegebenen Honorare. Aktuelle Preise und Termine können jederzeit telefonisch oder per Mail angefragt werden. Honorar- und Terminänderungen sowie Irrtum sind vorbehalten. HLH behält sich vor in vorheriger Absprache mit dem Halter zusätzliche Fahrtkosten zu berechnen. Diese ist ggf. ebenfalls der Homepage zu entnehmen, sowie telefonisch oder per Mail zu erfragen.
Als Zahlungsmöglichkeit steht die Zahlung per Rechnung als Einmalzahlung oder eine gesondert vereinbarte Ratenzahlung zur Verfügung. Die Kontodaten sind der Rechnung angehängt, die per Mail versendet wird. Die Überweisung erfolgt durch den Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt an angegebenes Konto:
Gwen Erdelbrock
IBAN: DE42 2135 2240 0187 3217 24
BIC: NOLADE21HOL
Sparkasse Holstein
Absagen von Trainingseinheiten sind bis 48 Stunden vor Beginn möglich. Diese müssen auf schriftlichem oder elektronischem Wege erfolgen.
Erfolgt die Absage eines Termins durch den Kunden unter 48 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin oder erscheint der Kunde ohne jegliche Absage nicht zum vereinbarten Termin, behält sich HLH vor, die vereinbarten Stunden zu voll in Rechnung zu stellen.
Verspätungen des Halters zu vereinbarten Terminen gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung oder zur Verlängerung der Trainingszeit.
4. Rücktritt vom Vertrag und Teilnahmeausschluss durch HLH
HLH kann vom Vertag zurücktreten, wenn der Halter sich vertragswidrig verhält oder das Ziel der Ausbildung oder andere Teilnehmer gefährdet. Die bis zu diesem Zeitpunkt genommenen Trainingsstunden müssen zu 100% gezahlt werden und werden nicht erstattet.
Sollten vereinbarte Termine aufgrund von unerwarteten Vorkommnissen z.B. Witterungsverhältnisse, die eine Durchführung des Trainings unzumutbar machen, oder durch Krankheit seitens der Trainerin ausfallen, ist HLH verpflichtet einen Ersatztermin anzubieten, um die Trainingsstunden in Absprache mit dem Halter möglichst schnell nachzuholen.
HLH behält sich vor, Halter ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung vom Training auszuschließen, wenn z.B. Sie bzw. ihr teilnehmender Hund eine Störung oder Gefahr für den Reibungslosen Ablauf des Trainings darstellen, oder Anweisungen des Trainers nicht Folge geleistet wird. Das Honorar einer Einzelstunde muss in diesem Fall in Gänze vom Halter gezahlt werden. Bei Ausschluss aus einem laufenden Kurs/Programm werden die verbleibenden Stunden des Pakets abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20% auf den Komplettpreis erstattet.
5. Verpflichtungen des Halters
Der Halter verpflichtet sich, die Fragen der Trainerin im Erstgespräch, bei telefonischer Erfassung, beim Beratungsgespräch und/oder die Trainingsvereinbarung wahrheitsgemäß zu beantworten. Der Halter versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, ausreichend geimpft (Grundimmunisierung/Tollwut) sowie Haftpflichtversichert (auch für alle Schäden die beim Training/Dogwalking auftreten können) ist.
Der Halter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Der Halter ist verpflichtet HLH unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige Krankheiten und/oder Parasitenbefall und/oder Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes ( z.B. Angst/Aggression) vor Beginn des Trainings zu informieren.
Der Halters ist verpflichtet HLH gegebenenfalls über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren. HLH ist berechtigt, läufige Hündinnen sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten vom Training vorerst auszuschließen. Einen Ersatztermin zu einem späteren Zeitpunkt kann vereinbart werden, sofern die Absagefrist eingehalten wurde.
Den Anordnungen zur sicheren Handhabung des Hundes (Leine, Maulkorb, ect.) ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung seitens des Halters behält sich HLH vor, das Training abzubrechen. Anfallende Gebühren sind trotzdem in vollem Ausmaß zu leisten.
6. Haftung
HLH übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die dem Halter, seinem Hund oder weiteren Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde oder Rangeleien des Eigenen oder anderer Hunde mit dem eigenen Hund im Freilauf entstehen. Alle Begleitpersonen sind von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzten. Der Halter haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen, für jegliche Schäden die sein Hund verursacht. Der Halter handelt in eigener Verantwortung. Auch während der Trainingszeit obliegt dem Halter die Führung des Tieres eigenverantwortlich, sie wird nicht an die Hundetrainerin abgegeben. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine, Halti, Maulkorb etc. erfolgt auf eigenes Risiko, auch wenn diese auf Veranlassung der Hundetrainerin genutzt werden.
7. Urheberrecht
Sämtliche Unterlagen von HLH, die dem Halter im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Der Halter darf herausgegebene Materialien und Dokumente nur für private Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich untersagt.
8. Bild- und Tonmaterial
Alle Bild- und Tonaufnahmen, die von HLH im Zusammenhand mit dem Training erstellt werden, können von HLH für Werbemaßnahmen oder für Ausbildungszwecke genutzt werden.
9. Salvatorische klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Ahrensbök.
Dogwalking
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen HLH und dem Halter ist abgeschlossen, wenn Gwen Erdelbrock die Annahme des schriftlich fixierten Auftrags dem Auftraggeber vollständig schriftlich bestätigt hat. Es besteht, im Rahmen des Widerrufsrechts eine 14 Tägige Probezeit, welche zu dem jeweiligen Tarif, sofern der Vertrag zustande kommt, abgerechnet wird. Sollte der Vertrag nicht zustande kommen, behält sich HLH vor, den Einzelpreis pro Betreuungstag abzurechnen.
2. Auftragsannahme und Schlüsselübergabe
Die Abholung der Schlüssel erfolgt nach Absprache am Standort der Auftragserfüllung vor dem Einsatztermin, bzw. zum Termin selbst, wenn der Auftraggeber anwesend ist.
Sollte am Ende des Auftrages eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen, dann entfällt jegliche Haftung (z.B. beim Deponieren des Schlüssels an einem definierten Ort oder beim Einwurf in den Briefkasten).
Das Leistungspaket umfasst alle vereinbarten schriftlichen Aufträge. Alle sonstigen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Hilfsmittel wie: Reißfeste Leine, Decken, Transportboxen, Tierfutter, etc. stellt HLH zur Verfügung. Zur Zeit der Betreuung tragen die Hunde ein gut sitzendes Brustgeschirr, was von den Besitzern zur Verfügung gestellt wird.
3. Haftungsausschluss und Bedingungen
Der Hundehalter und Auftraggeber bleibt Eigentümer des Tieres nach § 833 BGB. Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte übernimmt HLH keine Haftung. Für Schäden, die der Hund an Sachgütern oder Dritten in der Betreuungszeit verursacht übernimmt HLH keine Haftung. Der Hund muss haftpflichtversichert sein, als Nachweis wird eine Kopie der Haftpflichtversicherung der Anmeldung unaufgefordert beigelegt.
Läufige Hündinnen sind von der Betreuung ausgeschlossen.
Der Halter versichert:
– Dass das Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist.
– Dass das Tier vollständig geimpft ist (eine Kopie des Impfstatus ist der Anmeldung beizulegen).
– Dass das Tier weder bissig ist noch mutwillig „abgerichtet“ wurde.
– Dass das Tier bei der zuständigen Stadt angemeldet und versteuert ist.
– Dass das Tier haftpflichtversichert ist.
Die Haftung des Hundebetreuers/Trainers ist ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Es wird weiterhin keine Haftung für eventuelle Deckung von läufigen Hündinnen übernommen.
4. Zahlung
Alle Preise und Leistungen sind jederzeit auf angegebener Homepage ersichtlich oder jederzeit telefonisch oder per Mail erfragt werden. Alle Leistungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu überweisen. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Ende des Leistungszeitraums (bei Abovarianten zum Ende des Monats).
Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Der Betrag ist an angegebenes Konto zu überweisen:
Gwen Erdelbrock
IBAN: DE42 2135 2240 0187 3217 24
BIC: NOLADE21HOL
Sparkasse Holstein
5. Kündigung und Stornierung
Ein Auftrag für die Betreuung gilt als storniert, sofern die Stornierung schriftlich oder elektronisch per E-Mail spätestens 48 Stunden von dem gebuchten Einzeltermin oder 2 Wochen vor dem Dauerauftrag erfolgt. Werden diese Fristen überschritten, behält sich HLH das Recht vor, dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung wie im Folgenden in Rechnung zu stellen:
Einzeltermin |
Monatsabo |
Bis 24h: 50% |
Bis 1 Woche: 50% |
Unter 24h: 100% |
Unter 1 Woche: 100% |
|
|
Monatliche Abos sowie fortlaufende Leistungen haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, ab 2 Hunden des gleichen Auftraggebers 8 Wochen.
Im längeren Krankheitsfall, bei Läufigkeit ect. des Hundes erfolgt keine Rückerstattung innerhalb der Kündigungsfrist.
Eine Aufstockung des Abopakets ist bei vorhandenem Platz und passender Gruppenkonstellation jederzeit möglich. Beim Herabsetzten des Abopakets muss eine Kündigungsfrist von vier Wochen eingehalten werden.
Die Abopreise beinhalten sowohl Feiertage, als auch bis zu sechs Wochen Fortbildungs- und Urlaubszeit. Diese werden mindestens 12 Wochen im Voraus, in der Regal aber zum Jahresanfang bekannt gegeben.
Fortbildungen, Seminare oder Urlaube werden vom Hundehalter, sowie von HLH selbst mindestens 4 Wochen zuvor angekündigt.
6. Sonstiges
HLH verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu halten, zu transportieren, bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetzt zu beachten.
Im Winter wird die Betreuung täglich vom Wetter (wie z.B. Blitzeis etc.) abhängig gemacht, um das Leben der
Hunde und Menschen nicht zu gefährden. Die Besitzer werden frühestmöglich, spätestens aber am Morgen des
betreffenden Tages informiert, wenn die Witterungsverhältnisse zu schlecht sind, um loszufahren.
Hält HLH eine tierärztliche Behandlung für unmittelbar notwendig (lebensbedrohlicher Zustand des Tieres), so willigt der Halter bereits jetzt schon ein, das Tier im Auftrage des Halters auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung zu übergeben. Bei eventuell auftretenden Verletzungen des Tieres wird eine vorherige telefonische Absprache mit dem Halter unternommen. Die hierdurch entstandenen eventuellen Behandlungskosten trägt allein der Halter.
Nach Absprache kann der zu betreuende Hund an dem vom Halter gewünschten Ort abgeholt und auch dorthin zurückgebracht werden.
7. Salvatorische klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Lübeck.
alle gesetzlichen Feiertage
16.12. – 31.12.2024
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